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LKW-Führerschein Klasse C1: Leichte LKW bis 7,5 Tonnen

Mit dem Führerschein Klasse C1 fährst du leichte Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen – auch mit Anhänger bis 750 kg.

Der Führerschein Klasse C1 öffnet die Tür zu einer Fahrzeugklasse, die im Alltag vielseitig gebraucht wird: Leichte LKW bis 7,5 Tonnen sind bei Feuerwehren, Rettungsdiensten, Paket- und Kurierdiensten sowie in vielen Handwerksbetrieben im Einsatz. Wer einen Transporter oder ein ähnliches Nutzfahrzeug über 3,5 Tonnen fahren möchte, kommt um die Klasse C1 nicht herum. Gegenüber der schweren Klasse C gibt es dabei Erleichterungen bei der Ausbildung und ein niedrigeres Mindestalter.

Bis 7,5 Tonnen zGM
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Klasse B nötig
Befristung: 5 Jahre

Voraussetzungen für die Klasse C1

Bevor die Ausbildung beginnt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Mindestalter

Das Mindestalter für die Klasse C1 beträgt 18 Jahre. Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden, sodass du mit 17,5 Jahren starten kannst.

Vorbesitz Klasse B

Eine bestehende Fahrerlaubnis der Klasse B ist Voraussetzung für den Erwerb von C1. Solltest du C1 und B gleichzeitig erwerben wollen, gelten erweiterte Ausbildungsregelungen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung werden benötigt: ärztliche Untersuchung, augenärztliches Zeugnis oder Gutachten, biometrisches Lichtbild sowie ein Erste-Hilfe-Kurs.

Theoretische Ausbildung Klasse C1

Der theoretische Unterricht findet in Doppelstunden zu je 90 Minuten statt und umfasst verschiedene Lerninhalte.

6 Doppelstunden Grundstoff

Bei Erweiterung von Klasse B sind 6 zusätzliche Doppelstunden Grundstoff vorgeschrieben.

6 Doppelstunden klassenspezifisch

Hinzu kommen 6 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff, der auf die Besonderheiten von LKW über 3,5 Tonnen eingeht.

Unterricht in Naila

In Naila bieten wir den Unterricht als Blockunterricht an. Die genauen Zeiten vereinbaren wir individuell.

Praktische Ausbildung Klasse C1

Die praktische Fahrausbildung umfasst verschiedene Fahrsituationen, die auf dem Weg zur Prüfung absolviert werden müssen.

Grundausbildung

Die Grundausbildung richtet sich nach dem individuellen Könnensstand des Fahrschülers und wird entsprechend angepasst – bei Erweiterung von B auf C1 oder bei gleichzeitigem Erwerb.

Überlandfahrten

3 Stunden à 45 Minuten Überlandfahrt stehen auf dem Programm, um Landstraßen und fernstraßenähnliche Verhältnisse zu üben.

Autobahn- und Nachtfahrten

1 Stunde Autobahnfahrt und 1 Stunde Nachtfahrt ergänzen die praktische Ausbildung und bereiten auf besondere Licht- und Verkehrsverhältnisse vor.

Was du mit C1 fahren darfst – und was nicht

Die Klasse C1 hat klare Grenzen, die du kennen solltest.

C1 umfasst

Leichte LKW über 3,5 t bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Anhänger bis 750 kg sind inklusive.

Nicht eingeschlossen

Schwere LKW über 7,5 t (dafür ist Klasse C nötig) sowie Anhänger über 750 kg (dafür wird C1E benötigt).

Erweiterung auf C1E

Mit C1E kannst du einen Anhänger über 750 kg mitführen – die Kombination darf bis zu 12.000 kg zGM haben. C1E schließt zudem BE und D1E ein.

C1 oder C – der Vergleich

Wenn du überlegst, welchen LKW-Führerschein du machst, helfen dir diese Abgrenzungen bei der Entscheidung.

Klasse C1

Geeignet für leichte LKW bis 7,5 t – etwa Transporter, Kleinlaster oder Fahrzeuge im kommunalen Bereich. Mindestalter 18 Jahre, Vorbesitz B nötig.

Klasse C

Für schwere LKW über 7,5 t ohne Gewichtsbegrenzung nach oben. Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung). Zur Klasse C wechseln

Wichtiger Hinweis

Gut zu wissen: Befristung und Berufsfahrer

Warum ist die Klasse C1 auf 5 Jahre befristet?

Alle LKW-Klassen (C1, C, C1E, CE) sind gemäß EU-Führerscheinrichtlinie auf 5 Jahre befristet. Vor Ablauf muss eine erneute ärztliche Untersuchung und ein neues augenärztliches Gutachten vorgelegt werden. Die Befristung dient der Verkehrssicherheit und stellt sicher, dass LKW-Fahrer regelmäßig auf ihre körperliche Eignung geprüft werden.

Brauche ich eine Grundqualifikation nach BKrFQG?

Eine Grundqualifikation nach BKrFQG wird erst bei gewerblicher Nutzung des Führerscheins im Güterverkehr relevant. Für die private Nutzung oder die reine Fahrerlaubnis ist sie nicht erforderlich.

Welches Fahrzeug nutzen wir in der Ausbildung?

Wir setzen in der Ausbildung für die Klasse C1 geeignete Schulungsfahrzeuge ein. Damit bist du gut auf die Anforderungen der praktischen Prüfung vorbereitet.

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